Ähnlich wie bei Turnusärzten in der Medizin befinde ich mich im letzten Abschnitt meiner mehrjährigen, staatlich geregelten Ausbildung. Ich bin bereits dazu befugt, Klientinnen und Klienten eigenständig und professionell zu begleiten.
Gesetzlich wird verlangt, dass meine Arbeit in dieser Phase regelmäßig von erfahrenen Lehrsupervisoren reflektiert wird. Diese begleitende Supervision ist in Österreich ein verpflichtender Qualitätsstandard; sie dient der fachlichen Qualitätssicherung sowie dem Schutz der Klienten. Auch viele bereits fertig ausgebildete Lebensberater arbeiten dauerhaft mit Supervision, da dieses Vier-Augen-Prinzip eine wertvolle Ressource für eine verantwortungsvolle psychosoziale Arbeit darstellt.
Während dieses Ausbildungsabschnitts verrechne ich noch kein marktübliches Honorar. Stattdessen erhebe ich einen reduzierten Kostenbeitrag, der meine Aufwendungen abdeckt. Für dich bedeutet das eine qualifizierte Begleitung in einem geschützten Rahmen zu einem vergünstigten Tarif.